Covid-19 Antigen-Schnelltests – jetzt in Ihrer Apotheke
Bereits im Oktober 2020 hat der Bund entschieden Covid-19 Antigen-Schnelltests in die Teststrategie des Bundes aufzunehmen und damit die Durchführung ausserhalb von bewilligten Laboratorien zu ermöglichen. Covid-19 Antigen-Schnelltests dürfen somit in Apotheken durchgeführt werden. Seit November 2020 werden bereits schon in einigen Apotheken Corona Antigen-Schnelltests durchgeführt und es kommen immer mehr Apotheken hinzu.
Der Covid-19 Antigen-Schnelltest ist eine Alternative zum PCR Test. Der Schnelltest reagiert auf virale Antigene und liefert innerhalb von 15-30 Minuten ein Ergebnis. Hierfür wird von der hinteren Nasenwand ein Abstrich genommen. Vorteil der Antigen-Schnelltests gegenüber den PCR-Tests ist neben der Nachweisgeschwindigkeit der tiefere Preis.
Im Gegensatz zum PCR-Test ist die Sensitivität/Spezifität tiefer. Die Tests sind von Swissmedic validiert und vom Bundesrat freigegeben.
Möchten auch Sie unkompliziert und ohne Wartezeit einen Covid-19 Antigen-Schnelltest durchführen lassen?
Via PharmOnline können Patienten schnell und einfach diejenige Apotheke finden, die diese Dienstleistung anbietet und ganz einfach einen Termin zum Testen vereinbaren. Die Apotheke kann hierfür ganz flexibel spezielle Tage, Zeiten und Terminslots definieren, an welchen Sie die Testmöglichkeiten anbieten möchten. Zudem besteht sogar die Möglichkeit, den Triagefragebogen von PharmaSuisse im Vorfeld mit dem Patienten über die Plattform ausfüllen zu lassen.
Vorteil Patient: Vermeidung von Warteschlangen in der Apotheke
Vorteil Apotheke: effiziente Termingestaltung
Wann und wie erhalte ich das Resultat?
Sie können die Vorgehensweise direkt vor Ort mit der Apotheke vereinbaren. Entweder warten Sie vor Ort auf das Ergebnis oder innerhalb kurzer Zeit telefonisch oder per Mail.
Vorgehen nach Resultat
Informationen zum Verhalten bei einem positiven/negativen Resultat finden Sie auf der Website des BAG. Auch die Apotheke hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Die Apotheke ihrerseits gibt die positiven und negativen Resultate der Corona-Schnelltests sofort auf der Online-Plattform des BAG ein.
Wann und wer darf einen solchen Covid-19 Antigen Schnelltest machen?
Die aktuellen Beprobungskriterien für den Covid-19 Antigen Schnelltest werden vom BAG definiert. Hier klicken
WICHTIG! Der Bundesrat entschied am 18. Dezember 2020, dass Antigen-Schnelltests auch bei Personen durchgeführt werden können, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen. Es geht vor allem darum, Personen ohne Symptome ausfindig zu machen, um Infektionsketten frühzeitig unterbrechen zu können.
Kosten des Schnelltests
Wenn die Beprobungskriterien vorhanden sind übernimmt der Bund die Kosten für den Test. Die Kosten wurden vom Bundesamt für Gesundheit auf CHF 57.50 festgelegt und werden der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Bitte daher an die Versicherungskarte denken!Diejenigen die keine Symptome aufweisen und den Test dennoch durchführen (Bsp. Convenience Testing) müssen die Kosten hierfür selbst tragen.
Wie sicher ist die Durchführung in einer Apotheke
Diejenigen Apotheken, welche die Tests durchführen müssen ein erweitertes Schutzkonzept erfüllen. Beispielsweise dürfen die übrigen Kundinnen und Kunden in der Apotheke sowie Apothekenteams zu keiner Zeit gefährdet werden. Dies wird durch die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben, die räumliche Trennung der Testdurchführung und spezielles Schutzmaterial gewährleistet.
Quelle: BAG (www.bag.admin.ch)