Covid-19 Impfung (ohne Fragebogen!)
Gemäss MedBG (MedBG Art. 9 Abs.f.) sind Apothekerinnen und Apotheker für die Durchführung von Impfungen ausgebildet. Alle erfolgten Impfungen werden im elektronischen Impfausweis eingetragen. Die Covid-Impfung besteht aus zwei Dosen, die innerhalb eines Monats verimpft werden sollen.
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